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AGB

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER HÜRNER SCHWEISSTECHNIK GMBH FÜR VERTRÄGE MIT NICHTVERBRAUCHERN, STAND 02.2004

 

1. Geltung

1.1 Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne dass nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Für mit Produktverkäufen verbundene Service-Leistungen gelten unsere Bedingungen entsprechend und ausschließlich.

1.2 Unsere Bedingungen gelten für alle Produktverkäufe und Dienstleistungen ausschließlich; von diesen Bedingungen abweichenden oder ergänzenden Bedingungen wird widersprochen.

1.3 Alle Vereinbarungen, die mit uns getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

1.4 Technische Änderungen sowie Änderungen bei Beschaffenheitsmerkmalen wie z. B. Größe, Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

 

2. Vertragsschluß

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Wird ausnahmsweise schriftlich mit einem Angebot eine Annahmefrist erklärt, kann das Angebot nur schriftlich angenommen werden.

2.3 Vertragsangebote des Bestellers sehen wir bis 2 Wochen nach Eingang bei uns als bindend an.

2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durchunseren Zulieferer. Das gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Soweit Preise nicht schriftlich bestätigt sind, gelten unsere am Tag der Lieferung gültigen Preise. Preise verstehen sich zuzüglich Transportkosten, Umsatzsteuer, Zoll und andere Kosten, die zwischen Vertragsbschluss und vertragsgemäßer Übergabe des Produktes anfallen.

3.2 Wenn sich aus der Bestellbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto zu zahlen. Zahlung ist erfolgt, wenn wir über den Zahlbetrag verfügen können. Wechsel und Schecks werden nicht als Erfüllung angenommen, sondern nur erfüllungshalber.

3.3 Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die ältere Schuld zu verrechnen; insoweit scheidet der Abzug von Skonto hinsichtlich der neuen Schuld aus.

3.4 Die Aufrechnung und nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhende Zurückbehaltungsrechte sind gegenüber unseren Forderungen ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen oder ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

3.5 Auf diesem Vertragsverhältnis beruhende Zurückbehaltungsrechte und Minderungsrechte sind gegenüber unseren Forderungen ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder der Besteller ist kein Unternehmer, keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

3.6 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, pauschal für jede Mahnung 5 Euro, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins sowie evtl. weitergehenden Schaden geltend zu machen. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.7 Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers erheblich zu mindern geeignet sind, tritt insbesondere Zahlungsunfähigkeit ein, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen, auch wenn Schecks oder Wechsel angenommen sind, und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung für noch zu erbringende (Teil-) Lieferungen zu verlangen.

 

4. Verpackung, Lieferung

4.1 Die Verpackung erfolgt produktgerecht auf Kosten des Bestellers. Aus verpackungstechnischen Gründen sind wir zu geringfügigen Abweichungen von der bestellten Produktmenge berechtigt. Die Verpackung wird mit Übergabe Eigentum des Bestellers; wir sind nicht zur Rücknahme der Verpackung verpflichtet; der Besteller übernimmt eine evtl. notwendige Entsorgung.

4.2 Lieferort ist der Erfüllungsort gemäß Ziff. 5.1. Lieferung erfolgt bei Abholung durch Übergabe, ansonsten durch Transport auf Kosten und Risiko des Bestellers zum und Übergabe am Bestimmungsort. Lieferung frei Bestimmungsort bedeutet Lieferung zum Bestimmungsort ohne Abladen.

4.3 Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

4.4 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lieferung auf Kosten des Bestellers zu versichern und Teilleistungen zu erbringen, es sei denn, dies ist für den Besteller nicht von Interesse.

4.5 Der für den Besteller das Produkt entgegennehmende Unterzeichner des Lieferscheins gilt als zur Entgegennahme des Produktes bevollmächtigt. Der Besteller hat das Produkt unverzüglich abzuladen.

 

5. Erfüllungsort, Gefahrübergang

5.1 Erfüllungsort ist bei Abholung des Produktes der Ort der Abholung, ansonsten der Ort des Transportbeginns.

5.2 Die Gefahr geht bei Abholung auf den Besteller über, sobald das Produkt übergeben wird, ansonsten auch bei Lieferung frei von Transportkosten - sobald der Transport beginnt.

 

6. Sachmängel

6.1 Für Mängel des Produktes leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Reduzierung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Der Besteller ist bei einer Ersatzlieferung verpflichtet, Eigentum an dem gerügten Produkt Zug um Zug zurück zu übertragen.

6.2 Offensichtliche Mängel hat der Besteller innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Empfang des Produktes schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Sachmängelanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Diese Anspruchsvoraussetzungen hat der Besteller zu beweisen.

6.3 Gerügte Produkte dürfen weder verarbeitet, noch mit anderen Sachen vermischt oder verbunden werden.

6.4 Als Beschaffenheit des Produktes gilt grundsätzlich nur unsere bzw. die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Produktes dar.

6.5 Diese Beschreibungen der Produktbeschaffenheit oder sonstige Erklärungen zum Produkt sind nicht als Garantie zu verstehen. Auf eine Garantie kann sich der Besteller nur berufen, wenn sie schriftlich und ausdrücklich als Garantie erklärt wird.

 

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Wir haften nicht für leicht fahrlässige Verletzung unserer Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche aus Produkthaftung und gilt auch nicht bei Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

8. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsrechte

8.1 Das gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Rechnungen aus dem Geschäftsverhältnis mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, das Produkt pfleglich zu behandeln.

8.2 Bei Zugriffen Dritter auf das Produkt, insbesondere bei Pfändungen, hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Zugriff berechtigt uns zum Rücktritt vom Vertrag. Soweit der zugreifende Dritte nicht in der Lage ist, uns die wegen des Zugriffs entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Besteller für diese.

8.3 Von einer Beschädigung oder Vernichtung des Produktes, ganz oder in Teilen, wie auch von Besitzwechseln des Produktes oder Sitzwechsel des Bestellers hat uns der Besteller unverzüglich zu unterrichten.

8.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 8.2 und 8.3 dieser Bedingungen u.a. vom Vertrag zurückzutreten und das Produkt heraus zu verlangen.

8.5 Der Besteller wird hiermit berechtigt und ermächtigt, gelieferte Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern; hiermit tritt er alle Forderungen an uns ab bzw. überträgt uns alle Eigentumsanteile, die ihm aufgrund Veräußerung oder aufgrund Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung des Produktes erwachsen (nachfolgend `Sicherungsrechte` genannt), höchstens aber im Wert bzw. in Höhe unseres Rechnungsbetrages zuzüglich eines Sicherungszuschlages von 20%; der Besteller wird hiermit widerruflich ermächtigt, auf eigene Kosten, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen und unser Eigentum zu verwalten; unsere Sicherungsrechte bleiben von dieser Ermächtigung unberührt. Bei Zahlungen des Bestellers auf die gesicherten Forderungen haben wir unsere Sicherungsrechte in einem entsprechenden Verhältnis freizugeben. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir verlangen, dass der Besteller unsere Sicherungsrechte den Drittschuldnern offenbart und diese zugleich auffordert, an uns in Höhe des ausstehenden Rechnungsbetrages zu zahlen, sowie dass er uns alle zur Verwirklichung der Sicherungsrechte notwendigen Informationen zur Verfügung stellt.

 

9. Datenschutz, Schlussbestimmungen

9.1 Wir speichern die personenbezogenen Daten des Bestellers und versichern, dass unser Personal auf das Datengeheimnis verpflichtet ist.

9.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

9.3 Ausschließlicher Gerichtstand ist der Sitz der Hürner Schweisstechnik GmbH.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt. Es gilt vielmehr vereinbart, was wirksam - dem wirtschaftlichem Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommend - vereinbart werden kann.

 

10. Vertragsprache, Gerichtstand, Anwendbares Recht

10.1 Vereinbarte Vertragssprache ist die deutsche Sprache.

10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO vorliegen, Giessen, Bundesrepublik Deutschland. Wir haben ferner das Recht, auch am für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.

10.3 Auf alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien aus dem Vertrag ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts

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